Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

 

Allgemeines

Pinta's Katzenpfötli Pension (nachstehend PKP genannt) verpflichtet sich, die ihr anvertrauten Samtpfoten nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen und ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.

 

Preise und Öffnungszeiten

Es gelten die auf der Website www.pintas-katzenpfötli-pension.ch genannten Preise und Öffnungszeiten. Externe Betreuungen nach 18.30 Uhr werden mit einem Zuschlag von Fr. 10.- in Rechnung gestellt.

 

Datenschutz

Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass personen- und sachbezogene Daten in die Kundendatei der PKP aufgenommen werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausser den Veterinäramt des Kt. Aargau. In Notfällen dürfen ggf. Daten an den Tierarzt weitergegeben werden. Der Tierhalter erklären sich einverstanden, dass die PKP Fotos der Pensionskatzen auf der Website www.pintas-katzenpfötli-pension.ch und auf Facebook unter  Pinta's Katzenpfötli Pension veröffentlicht.

 

Geltung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Verträge sowie Dienstleistungen zwischen dem Tierhalter und der PKP wirksam.

 

Versicherung

Es besteht bei der Mobiliar Versicherung / Muri AG eine Haftpflichtversicherung. Die PKP übernimmt keine Haftung für das Erkranken der Samtpfoten, für Schäden infolge Krankheit oder Bissverletzungen oder den Verlust (Tod einer Katze infolge Krankheit) einer Samtpfote.

 

Reservation der Ferienplätze

Die Ferienplätze in der PKP sind beschränkt. Reservationen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ein- & Austrittstage werden als volle Tage verrechnet.

 

Gesundheitscheck, Medikamente und Vorsorge bei Ein- & Austritt der Samtpfote

Es wird jede Samtpfote vor dem Eintritt in die Gruppe der PKP einen Gesundheitscheck unterzogen. Dieser beinhaltet: Parasitenkontrolle, Allgemeinzustand, Gewichtsaufnahme. Diese Angaben werden auf dem Protokoll festgehalten und vom Tierhalter unterzeichnet. Beim Austritt wird der Gesundheitscheck im gleichen Umfang wiederholt und schriftlich festgehalten. Jede Samtpfote, welche Ferien in der PKP verbringt muss vollständig geimpft sein und der Leukosetest muss vorgelegt werden. Medikamente müssen bei Antritt der PKP ausgehändigt werden. Fehlende oder unvollständige Medikamente werden dem Tierhalter verrechnet.

 

Probewohnen

Kommt eine definitive Ferienbuchung zu Stande, wird das Probewohnen gegen eine Spende für Tierschutzkatzen verrechnet. Kommt keine Buchung zu Stande, wir der normale Tagesansatz verrechnet.

 

 

Vollmacht

Die PKP wird vom Tierhalter bevollmächtigt, dass die in der Vollmacht genannte/n Katze/n im Auftrag des Tierhalters beim Tierarzt vorzustellen, untersuchen zu lassen, erforderliche Behandlungen durchführen zu lassen und ggf. Medikamente auszuhändigen oder zu erwerben. Die Kosten für die tierärztliche Behandlung, Kosten für Medikamente sowie die Fahrtkosten trägt der Tierhalter. (Fahrt/Besuch zum Tierarzt - Aufwand Fr. 28.- pro Stunde & Fr. 1.50 pro Kilometer) 

 

·    Sollte der Katze etwas zustossen (Unfall, Krankheit, Gebrechen usw.) und es ist kein Ansprechpartner zu erreichen, liegt es im Ermessen der Katzenbetreuerin und dem Tierarzt, Entscheidungen zu treffen. Die anfallenden Tierarztkosten, werden von dem Tierhalter vollumfänglich übernommen.

 

·    Katzen mir Diabetes und Katzen, welche Medikamente benötigen: Die PKP wird bevollmächtigt, der Samtpfote nach Anweisung des Tierhalters, Insulin zu spritzen oder Medikamente zu verabreichen. Die Vollmacht wird bei Ferienantritt vom Tierhalter unterzeichnet und ist rechtskräftig.

 

 

Stornierungen

  • Eine Stornierung 30 Tage vor Ferienantritt ist kostenlos möglich.
  • Bei einer Stornierung 20 Tage vor Ferienantritt 25% des Betrages in Rechnung gestellt.
  •  Bei einer Stornierung 10 Tage vor Ferienantritt werden 50% des Betrages in Rechnung gestellt.
  • Bei einer Stornierung zwischen 10 oder weniger Tage vor Ferienantritt wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
  • Wird der Feriengast vom Tierhalter früher als vereinbart zurückgenommen, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der Pensionskosten.
  • Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung des Feriengastes bar oder mit Twint zu bezahlen.

Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.

 

Stand August 2023